Point Blanche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen der Marken-Mitgliedschaft bei Point Blanche.

1. Geltungsbereich

Für eine Mitgliedschaft eines Kunden auf dem Onlineportal Point Blanche von Point Blanche – Nils Blache (im Folgenden „Point Blanche“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Ausschluss eventuell entgegenstehender AGB des Kunden, beide gemeinsam auch Vertragsparteien. Sie finden darüber hinausgehend Anwendung auf sämtliche mit dem Auftrag in sachlichem Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen, Problembeseitigungen und Auskünfte, die nur in schriftlicher Form verbindlich werden.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regeln sich in nachstehender Reihenfolge aus dem bestätigten Kundenauftrag, einer eventuellen Beschreibung der Leistung, den aktuellen Konditionen und diesen AGB.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden und Point Blanche zustande. Bevollmächtigt zur Annahme eines Auftrages ist die jeweils für Point Blanche tätige Person. Point Blanche ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet — die Aufnahme erfolgt erst nach vorheriger Prüfung.

3. Leistungen von Point Blanche

Die von Point Blanche zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Auftrag und den nachstehenden Regelungen. Sofern der Kunde die bestellten und von Point Blanche bereitgestellten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, lässt dies seine vertraglichen Pflichten und den Vertrag unberührt.

Sollten für die Leistung von Point Blanche Vorleistungen Dritter Voraussetzung sein, etwa für Bildgestellung, Netzressourcen oder Gestaltung, ist Point Blanche so lange nicht zur eigenen Leistung verpflichtet, wie die Vorleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Qualität und/oder dem erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt wurde bzw. zur Verfügung steht. Point Blanche übernimmt insoweit keine Haftung, es sei denn, es liegt eigene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Bei höherer Gewalt, etwa Streiks, nicht von Point Blanche zu vertretenden behördlichen Sanktionen, kriegerischen Ereignissen oder Umwelteinflüssen, entfällt die Leistungspflicht von Point Blanche.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Dem Kunden obliegt eine unverzügliche Prüfungspflicht, ob die von Point Blanche zur Verfügung gestellte Leistung ordnungsgemäß ist. Offensichtliche oder festgestellte Mängel sind unverzüglich zu rügen.

Die Leistungen von Point Blanche dürfen vom Kunden nur im vertraglich festgelegten Umfang und nur unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, keine beleidigenden, verleumderischen, volksverhetzenden, pornografischen, sitten- oder gesetzwidrigen Inhalte über das von Point Blanche zur Verfügung gestellte Portal zu verbreiten oder Dritten eine solche Verbreitung durch Zugriff oder Bereithaltung zu ermöglichen.

Der Kunde verpflichtet sich, Point Blanche auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung vorstehender Pflichten oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden — etwa der Verletzung von Urheber-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht Dritter — gegen Point Blanche erhoben werden, und zwar während der und unbefristet über die Vertragslaufzeit hinaus. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung von Point Blanche die zur Erstellung des vertraglich vorgesehenen Profils notwendigen Inhalte zur Verfügung zu stellen, insbesondere Bild- und Textmaterial in gängigen Formaten. Stellt der Kunde die erforderlichen Inhalte trotz Fristsetzung nicht zur Verfügung, ist Point Blanche berechtigt, wegen der fehlenden Mitwirkung des Kunden die Abrechnung gemäß erteiltem Auftrag vorzunehmen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4a. Freigabe redaktioneller Beiträge und Bildmaterialien

(1) Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Prüfung übermittelte redaktionelle Beiträge — etwa Markenporträts oder Experteninterviews — innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu prüfen und der Redaktion eine schriftliche Rückmeldung (Freigabe, Änderungswünsche oder Ablehnung) zu erteilen. Gleiches gilt für die Übermittlung von Bildmaterial, sofern dieses Bestandteil des Auftrags ist. Verlangt der Kunde eine Korrektur und liefert die Redaktion eine überarbeitete Fassung, beginnt die Prüffrist von 10 Werktagen mit Zugang der überarbeiteten Fassung erneut zu laufen.

(2) Reagiert der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist, gilt der übermittelte Beitrag als stillschweigend freigegeben. Point Blanche ist in diesem Fall berechtigt, den Beitrag ohne weitere Rücksprache zu veröffentlichen.

(3) Für Schäden, die dem Kunden durch die Veröffentlichung eines gemäß Absatz 2 als freigegeben geltenden Inhalts entstehen, haftet Point Blanche nicht, sofern der Kunde die Frist schuldhaft hat verstreichen lassen.

(4) Werden benötigte Bildmaterialien nicht fristgerecht geliefert, behält sich Point Blanche vor, den Beitrag mit eigenem Bildmaterial oder ohne Bebilderung zu veröffentlichen.

5. Zahlungsbedingungen

Die vom Kunden an Point Blanche zu leistenden Honorare ergeben sich aus den jeweils aktuellen Konditionen. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform.

6. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Point Blanche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erfolgen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur mit Forderungen, die sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergeben, ausgeübt werden.

7. Haftung

Point Blanche haftet nur, wenn ein Schaden von Point Blanche, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Darüber hinausgehend ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Hauptpflichten“) begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie ist für jeden Einzelfall auf höchstens 25.000 Euro beschränkt. Sollte ein Schaden über eine Versicherung des Kunden versichert sein oder üblicherweise zu versichern sein, ist eine Haftung von Point Blanche ausgeschlossen. Eine Haftung von Point Blanche besteht nicht für Inhalte, Informationen und Daten, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Die Haftung für Schäden an Körper oder Verlust des Lebens ist unbeschränkt. Gesetzliche Regelungen, die unabdingbar sind, gelten unbeschadet der vorstehenden Regelungen.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Es gelten die vertraglich vorgesehenen Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 314 BGB, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund, der Point Blanche zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gilt insbesondere, wenn der Kunde trotz fristsetzender Mahnung seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden hat ausschließlich gegenüber Point Blanche zu erfolgen.

Mit Vertragsende erlischt der Anspruch des Kunden auf die Leistungen von Point Blanche. Im Normalfall fällt die gekündigte Mitgliedschaft auf ein kostenloses Standard-Profil zurück. Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann Point Blanche das gekündigte Profil als Kulanzleistung unverändert fortführen.

9. Vertragsänderungen

Auf eine Änderung der AGB, Leistungsbeschreibungen und Konditionen weist Point Blanche den Kunden in geeigneter Form, schriftlich oder per E-Mail, hin. Ausreichend ist, wenn der Hinweis beinhaltet, in welcher Form und auf welchem Weg der Kunde in zumutbarer Art und Weise die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann. Die Änderungen werden im Verhältnis zum Kunden wirksam, wenn er nicht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen widerspricht.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Hinweis auf die Änderungen erfolgt, hat der Kunde das Recht, binnen einer Frist von 6 Wochen ab Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich zu widersprechen. Ausreichend ist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Erfolgt trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung kein Widerspruch des Kunden oder widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. Die Änderung tritt dann mit Ablauf der Frist von 6 Wochen in Kraft, es sei denn, in der Änderung selbst wäre ein späterer Zeitpunkt angegeben.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Speicherung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften vorzunehmen — Einzelheiten zur Verarbeitung durch Point Blanche regelt die Datenschutzerklärung. Sie verpflichten sich weiterhin zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei. Vertraulich ist insbesondere die jeweilige Preisgestaltung. Den Vertragsparteien steht es frei, gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei eine Information ausdrücklich als vertraulich zu benennen.

11. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Auftrages oder sonstiger unter Einbezug dieser AGB getroffenen vertraglichen Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform. Sollte eine der Auftrags- oder Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. In diesen Fällen sowie bei einer offenkundigen Regelungslücke verpflichten sich die Vertragsparteien zur Vereinbarung einer Ersatz- bzw. Ergänzungsbestimmung, die der ungültigen möglichst nahe kommt bzw. bei einer Regelungslücke dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien entspricht. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Münster ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.